Philosophie

Der Name van Kell ist den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Rechtsuchenden in Buer und Umgebung seit Jahrzehnten ein Begriff. Bereits im Jahre 1936 gründete Rechtsanwalt und Notar Heinrich van Kell in der Buerschen Innenstadt seine Kanzlei. Seit 1977 ist auch sein Sohn Johannes van Kell als Rechtsanwalt (und seit 1986 als Notar) am Standort Hochstraße 5 in Buer ansässig. Bis 2009 hatte sich die dritte Generation dort als Rechtsanwalt niedergelassen. Mit der Zulassung von Oliver van Kell zum Rechtanwalt im Jahre 2001 wurde die Tradition zuverlässiger Rechtsberatung und Rechtsvertretung in der Buerschen Innenstadt fortgeführt.

Rechtsanwaltskanzlei van Kell

Ganz im Sinne des „Urvaters“ der Kanzlei van Kell wurde die Philosophie unseres Familienunternehmens stets bewahrt:
Das Anliegen jedes Mandanten hat oberste Priorität.

Die bedeutet nach unserem Verständnis zunächst einmal, dass JEDER das Recht auf einen guten Anwalt hat – auch derjenige, der meint, ihn sich eigentlich nicht leisten zu können. Scheuen Sie sich also nicht davor, unsere Kanzlei aufzusuchen – auch ohne dickes Portmonee oder Rechtsschutzversicherung. Denn wie die wenigsten wissen, lassen sich auch diese Probleme lösen.
Näheres dazu erfahren Sie hier.

Zur anwaltlichen Hilfe gehört es selbstverständlich auch, verantwortungsvoll und im Sinne des Mandanten abzuwägen, ob und inwieweit ihm geholfen werden kann. Aus diesem Grunde setzen wir nicht unseren guten Ruf auf´s Spiel, indem wir in jedem Falle tätig werden, wenn absehbar ist, dass der Mandant mit unserer Beauftragung keine Früchte ziehen kann. Dies ist aufgrund ständig steigernder Anwaltszahlen und Profitgier heute leider keine Selbstverständlichkeit mehr.

Rechtsanwaltskanzlei van Kell

Zudem gehen auch an uns Anwälten die Flut an ständig neuen Gesetzen und die Weiterentwicklung vieler Rechtsgebiete nicht vorbei. Dem steht gegenüber, dass der Mandant möglichst kompetent bei seinem Problem beraten und vertreten werden will.

Auch wenn unser Tätigkeitsspektrum breit gefächert ist, können wir natürlich nicht die Bearbeitung aller Rechtsgebiete abdecken. In diesen Fällen gebietet es die anwaltliche Verantwortung und auch die Fairness, der Mandantschaft einen Experten zu empfehlen. Denn genauso wenig, wie Ihr Zahnarzt eine Herztransplantation an Ihnen vornimmt, vertreten wir Sie im Genehmigungsverfahren für ein Fußballstadion.

Damit haben wir nunmehr auch klargestellt, dass wir die Sprache des Mandanten sprechen. Unsere Stammklientel weiß dies zu schätzen und fühlt sich auch aus diesem Grunde bei uns gut aufgehoben. Denn wir sprechen die Sprache des Bueraners – nicht die des Formaljuristen.