Ein Ehepaar hatte in Gelsenkirchen-Hassel ein bebautes Grundstück von der Annington im Jahre 2005 erworben. Bis zur Umschreibung des Eigentums dauerte es über 3 Jahre.
In dieser Zeit wurden durch die Stadt Gelsenkirchen Baulasten auf dem Grundstück eingetragen auf Veranlassung der Annington. Die Eheleute wussten hiervon nichts. Sie klagten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dagegen vergeblich. Das Gericht: "Es komme nicht darauf an, ob die Eheleute in diesem Zeitraum mit dem Bauamt der Stadt verhandelt hätten. Daraus entstünde kein Anspruch auf Aufklärung".
AZ: VG Gelsenkirchen 6 K 5535/08