Grundstückskauf

vom 10.08.2010, 10:00

Ein Ehepaar hatte in Gelsenkirchen-Hassel ein bebautes Grundstück von der Annington im Jahre 2005 erworben. Bis zur Umschreibung des Eigentums dauerte es über 3 Jahre.

In dieser Zeit wurden durch die Stadt Gelsenkirchen Baulasten auf dem Grundstück eingetragen auf Veranlassung der Annington. Die Eheleute wussten hiervon nichts. Sie klagten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dagegen vergeblich. Das Gericht: "Es komme nicht darauf an, ob die Eheleute in diesem Zeitraum mit dem Bauamt der Stadt verhandelt hätten. Daraus entstünde kein Anspruch auf Aufklärung".

AZ: VG Gelsenkirchen 6 K 5535/08

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