Entscheidung OLG Hamm

vom 08.09.2011, 11:05

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass wenn zwei Personen 1 Auto besitzen und nutzen, die Wegnahme + Entziehung des Fahrzeuges durch einen von beiden eine verbotene Eigenmacht darstellt. Das kann soweit führen, dass das Fahrzeug an den anderen zu Alleinbesitz zurückgegeben werden muss. Der "Wegnehmer" ist nicht schutzwürdig und hat keinen Anspruch auf Besitz mehr (AZ: I-5U 35/11). 

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