Eine Ehe wurde nach ca. 10 Jahren kinderlos geschieden. Die Frau machte Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung geltend mit der Begründung, sie könne wegen Krankheit (Schizophrenie) nicht arbeiten gehen. Das Amtsgericht Gladbeck verweigerte ihr den Anspruch. Beim OLG Hamm bekam sie zumindest teilweise Recht, da das Gericht nach Anhörung eines sachverständigen Facharztes die Auffassung vertrat, dass psychische Störungen während der Ehezeit zu der erst nach der Scheidung ausgelösten Krankheit aus dem schizophrenen Formenkreis geführt hatten bzw. zumindest mitursächlich waren. Wenn also eine erwerbsmindernde Krankheit ihre Ursache in der Ehezeit hat, so besteht in der Regel ein Unterhaltsanspruch. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird aber auf den Anspruch angerechnet. (AZ. II-2 UF 22/10)